Versicherungsbedingungen
Die Hundekrankenversicherung und ihre Versicherungsbedingungen
Bei unserem Partner Agila können alle Hunde bis zu einem Alter von maximal sieben Jahren krankenversichert werden. Die Versicherungsbedingungen der anderen Versicherungsgesellschaften können von diesen Angaben abweichen.
Die Beitragsfälligkeit
Die Zahlung des Monatsbeitrages erfolgt jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich durch Herrchen oder Frauchen im Voraus zum Monatsersten. Für eine monatliche Zahlungsweise eignet sich das Lastschriftverfahren am besten.
Der Vertragsbeginn
Die Hundekrankenversicherung erstreckt sich zunächst auf zwölf Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Versicherungsausschlüsse
Die Agila und weitere Anbieter von Hundekrankenversicherungen kommen nicht für Diätfuttermittel, Ergänzungsfutter, Hundepflegeartikel, Kastration oder Sterilisation, Prothesen, Zahnsteinentfernung und tierärztliche Gutachten (z.B. für die Zucht) auf.
Der Auslandskrankenschutz
Im Rahmen von Reisen ins Ausland sind Hunde bis zu einer Dauer von zwei Monaten weiterhin krankenversichert. Auch etwaige Kosten für einen Rücktransport sind bei allen Versicherern in die Hundekrankenversicherung eingeschlossen.
Die Wartezeiten
Bei der Agila gelten drei Monate Wartezeit bis zur Inanspruchnahme von tierärztlichen Behandlungen, bei anderen Versicherern 30 Tage oder ebenfalls drei Monate. Die Wartezeit gilt nie bei Unfällen.