Versicherungsbedingungen der OP-Versicherung
Die OP-Versicherung für Hunde und ihre Versicherungsbedingungen
Mit dem OP-Kostenschutz sind Hunde perfekt für den schweren Krankheitsfall und nach einem Unfall im Straßenverkehr gerüstet. Der OP-Kostenschutz übernimmt alle anfallenden tierärztlichen Kosten sowie die Tierarztkosten der ambulanten und stationären Nachsorge nach einem Eingriff unter Narkose.
Die Leistungsgrenze
Unser Partner Agila übernimmt alle tierärztlichen Kosten, die durch eine Operation unter Narkose entstehen und zahlt bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Die Tarife der anderen Versicherer können hiervon abweichen.
Die Beitragsfälligkeit
Die erste Prämie ist am Monatsersten nach dem Monat der Antragstellung fällig und leitet den Versicherungsschutz ein. Der Monatsbeitrag ist jeweils zum 1. des Monats fällig und kann bequem im Lastschriftverfahren abgebucht werden.
Der Vertragsbeginn
Der OP-Kostenschutz beginnt am Monatsersten nach dem Monat der Antragstellung. Operationskosten in Folge von Verkehrsunfällen sind ab Vertragsbeginn abgesichert, für alle anderen Operationskosten gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
Die Laufzeit
Der OP-Kostenschutz erstreckt sich über zwölf Monate ab Versicherungsbeginn und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Ausschlüsse
Der OP-Kostenschutz der Agila und weiterer Versicherer gilt nicht für Diätfutter, Ergänzungsfutter, Pflegeutensilien, Bedarfsgegenstände, Kastration, Sterilisation, Prothesen, Zahnsteinentfernung und tierärztliche Gutachten.